Burgfreunde zu Julbach e.V.
         

 

Schießordnung der Bogengruppe 

 

Die Schießordnung ist jedem Teilnehmer des Bogentrainings der Burgfreunde zu Julbach e. V. vorzulegen. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme und Einhaltung der Schießordnung.

Personen die nicht dem Verein angehören dürfen nur in Ausnahmefällen teilnehmen. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung. Voraussetzung ist die Eintragung ins Schießbuch mit Unterschrift die Schießordnung gelesen zu haben.

Allgemeines

1. Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießordnung und ggf. der Ausschreibung bei besonderen Turnieren, die er durch seine Teilnahme anerkennt, verpflichtet.

2. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw.)
 fliegen kann.

3. Beim Auszug des Bogens im Spann- und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung des Schießstandes oder der Scheibe, sowie auf die 3-D Tiere zeigen.

4. Es darf nicht auf Personen und Tiere angelegt werden – auch nicht ohne Pfeil.

5. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung keine Personen im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe/ den 3-D Tieren aufhalten.

6. Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen. 
Den Weisungen der Aufsicht(-en) bzw. Bogenbeauftragen Hannes Dachsberger und Andreas Kramlinger ist Folge zu leisten.

7. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Schütze sein, der vom Vereinsvorstand oder Ausrichter hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist. Eine
 Aufsicht darf selbst während der direkten Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen.

8. Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen sofort einzustellen. 
Das Schießen darf erst nach Freigabe durch die Aufsicht fortgesetzt werden.

9. Schützen, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Bogenschießplatz zu verweisen. Personen,
 die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Bogenschießplatz verwiesen werden.


10. Rauchen im und vor dem Aufenthaltsbereich der Schützen ist untersagt. 

11. Ein Schießen unter Alkohol oder Drogeneinfluss ist verboten.

12. Vor jedem Schießen hat sich der Schütze vom ordnungsgemäßen Zustand seiner Ausrüstung zu überzeugen. Kein Schießen mit beschädigtem Material.

13. Ein Missbrauch des Bogens außerhalb der Vereinsgelände führt zu sofortigem Vereinsausschluss. Zum Missbrauch gehört z. B. grob fahrlässiger Umgang.
 
Ob ein Missbrauch vorliegt entscheidet der Vereinsvorstand.

Training am Schießstand „Höll“

14. Wir Bogenschützen sind nur GÄSTE im privaten Waldgrund der Bayerischen Staatsforsten. Rücksichtnahme ist daher oberstes Gebot.

15. Trainingsbeginn und Trainingsende werden von den Bogenbeauftragten bekanntgegeben und diesen ist Folge zu leisten.

16. Während dieser Zeit hat jeder Schütze daher die Pflicht, darauf zu achten, dass zu keiner Zeit eine Gefährdung dritter auftreten kann. 
Achtung: Forstarbeiter, Waldbauern, Mountainbiker, Pilzsucher, Spaziergänger sind in diesem Waldbereich unterwegs!

17. Bei Waldarbeiten im Bereich des Trainingsgeländes wird nicht geschossen.

18. Bei Sperrung des Trainingsplatzes ist das Schießen verboten. 
Wer trotz Schießstandsperrung schießt, macht sich strafbar.

19. Das Parken erfolgt nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen in der Höll.

20. Es wird im Parcours nur Langbogen, Flachbogen, Recurve, Composite- oder Reflexbogen geschossen, es sind auch Bogen mit Backing erlaubt (allerdings kein Compoundbogen und keine Armbrust). Ausnahmen z.B. zu Sonderveranstaltungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Vorstandschaft möglich.

21. Zugelassen sind nur für das 3D-Schießen übliche Pfeilspitzen. Jagdspitzen sind verboten.

22. Es dürfen nur Schützen des Burgfreunde zu Julbach e.V. und deren Gäste nach Eintragung ins Schießbuch den Parcours benutzen.

23. Es wird nur von den Abschussmarkierungen und im vorgegebenen Parcoursverlauf geschossen. In keinem Fall entgegen der Schießrichtung laufen.

24. Beim Holen der Pfeile bleibt ein Schütze am Pflock bzw. der Bogen ist gut sichtbar am Pflock oder Ziel zu hinterlassen. Nachfolgende Schützen dürfen nicht schießen.

25. Hochschüsse sind grundsätzlich verboten, außer es ist ein entsprechendes Ziel (z. B. Vogelscheibe) vorgegeben. Hier ist ausschließlich ein sog. Flu-Flu- Pfeil erlaubt.

26. Kinder und Jugendliche dürfen nur in Begleitung Erwachsener den Parcours nutzen.

27. Beschädigte 3D-Tiere oder Scheiben sind dem Vorstand zu melden. Gegebenenfalls sind diese zu sperren oder zu entfernen.

28. Das Gelände ist sauber zu halten. Verunreinigungen sind zu melden und bei Möglichkeit zu entfernen.

29. Jeder unnötige Lärm ist zu vermeiden.

30. Beschädigungen an Bäumen und Pflanzen sind zu vermeiden. Der Bogensport ist eine naturerhaltende Sportart.

31. Unfälle jeder Art sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.

 

Viel Spaß beim Bogensport der Burgfreunde zu Julbach e.V.

 

 gez. A. Kramlinger                             gez. H. Dachsberger                      gez. A. Hasreiter

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Vorstand der Burgfreunde                            Bogenbeauftragter                                            Bogenbeauftragter

Schießordnung Stand Juli 2014
Hier gibts die Schiessordnung in PFD-Format
Bogengruppe Schiessordnung.pdf (87.55KB)
Schießordnung Stand Juli 2014
Hier gibts die Schiessordnung in PFD-Format
Bogengruppe Schiessordnung.pdf (87.55KB)

 

Stand Juli 2014

 
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